Instandhaltung / Inspektion / Wartung / Service Um die Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs zu gewährleisten ist fachkundige Instandhaltung entsprechend der Herstellervorschriften und im Rahmen eines Fahrzeug-Service zwingend notwendig. Der Begriff Instandhaltung ist der Überbegriff aller zu erbringenden Arbeitsleistungen und -schritte, die für eine zuverlässige Funktionsfähigkeit von Kraftfahrzeugen zu gewährleisten sind. Instandsetzungsarbeiten sind von sachkundigen Werkstätten durchzuführen. Dabei spielt es auch während des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung sowie der Neuwagengarantie keine Rolle, ob es sich dabei um Fachwerkstätten der jeweiligen Automobilhersteller, oder um freie Werkstätten des Automobilmarktes handelt. In jedem Fall bleibt die Gewährleistung und Neuwagengarantie, bei sachgerechter und nach Herstellervorgaben durchgeführten Inspektions- und Wartungsarbeiten, erhalten. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel, wie zum Beispiel im Rahmen von Leasingfahrzeugen, bei denen der Leasinggeber der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Und demnach bestimmt wo und in welchem Rahmen Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen sind. Wenn du mehr über Garantie- und Gewährleistungserhalt bei Arbeiten in freien Werkstätten wissen möchtest, dann schau dir unser Video zu diesem Thema an!
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Hier geht es zu unserem Video --> Über ein Kostenloses Abo und ein Like freuen wir uns - denn „Support ist kein Mord“ Die Inspektion Mithilfe der Inspektion und unter Hinzunahme eines Inspektionsplans wird der aktuelle Istzustand von Karaftfahrzeugen festgestellt. Es wird durch Sichtprüfungen und mittels vorgegebenen Prüfarbeiten die Verschleißgrenze und der allgemeine Zustand einzelner Betriebsmittel und Bautele festgestellt und dokumentiert. Beispielhaft kann man nachvollziehbar erwähnen das diese Prüfungen u.a. Bremsbeläge und Bremsscheiben, Frostschutzmittel im Kühlerwasser, der prozentuale Anteil an Wasser in Bremsflüssigkeiten, Scheibenwischer, die Beleuchtung und mehr beinhaltet. Sollte es bei diesen Überprüfungen zu Abweichungen außerhalb der Toleranzgrenzen kommen ist ein Austausch oder Wechsel unabdingbar und zwingend notwendig. Bei Sicherheitsrelevanten Bauteilen bei denen der Kunde den Austausch verweigert ist das Fahrzeug zudem mit unmittelbarer Wirkung vom Straßenverkehr auszuschließen, durch ein sofortiges Stilllegen noch während das Fahrzeug im aktuellen Werkstattbetrieb ist. Die Wartung Unter dem Begriff Wartung versteht man das planmäßige Austauschen von Betriebsstoffen nach vorhandenen Wartungsplänen. Hierbei soll einem Verschleiß am Fahrzeug möglichst vorgebeugt und im besten Fall sogar vermieden werden. Somit der Wert des Fahrzeug zum aktuellen Zeitpunkt möglichst erhalten bleiben. Es sollten, im Rahmen der Nachvollziebarkeit, alle durchgeführten Arbeiten im Service-Heft (Service-Nachweis) dokumentiert werden. Denn nur so bleibt auch der Garantieanspruch erhalten. Der Service Während des Service werden Instandhaltungarbeiten durchgeführt, um somit die Sachmängelhaftung aufrechtzuerhalten. Also die Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber Herstellern. Um diese Sachmängelhaftung aufrecht erhalten zu können, müssen Servicearbeiten zwingend von Fachwerkstätten durchgeführt werden wozu auch hier die freien Werkstätten zählen. Um jedoch Garantieansprüche gegenüber Fahrzeugherstellern aufrecht zu erhalten ist die Durchführung von Servicearbeiten, in sogenannten Vertragswerkstätten, zwingend erforderlich. Im Rahmen von Service-Intervallen unterscheiden wir: 1. Feste Service-Intervalle die nach Zeit oder Laufleistung durchzuführen sind. 2. Felxible Service-Intervalle die je nach Service-Intervallanzeige, bedarfsgerecht, durchzuführen sind. Wartuns- und Inspektionsarbeiten sind hierbei entsprechend vorgegebener Arbeitspläne durchzuführen welche auf den jeweiligen Wartungsplänen und Inspektionsplänen zu kennzeichnen sind. Und nach erfolgreich durchgeführten Arbeiten, durch den ausführenden KFZ-Mechatroniker oder Kfz- Meister und nach der Endkontrolle, mittels Unterschrift zu bestätigen sind. Generell gilt: Nach erfolgreich durchgeführten Service-Intervall-Arbeiten ist der Servicenachweis im Service-Heft zu dokumentrieren. Es werden alle vorgenommenen Arbeiten und nachfolgende Serviceereignisse vermerkt. Bei digitalen Servicenachweisen entfällt das klassische Service-Heft. Weiterhin hat die Rückstellung der Service-Intervall-Anzeigen im Fahrzeug zu erfolgen. Sie brauchen Teile für Ihre Inspektion und Instandhaltung? Nutzen Sie unser Anfrageformular und Sie erhalten schnellstmöglich ein schriftliches Angebot!